Rituale
Viele Rituale im Jahresrhythmus prägen unser Schulleben und tragen zu einem angenehmen Schulklima bei:
- Einschulungsfeier: Die SchülerInnen der ehemaligen 1. Klassen gestalten die Feier. Sie begrüßen die künftigen ErstklässerInnen mit kleinen Rollenspielen und musikalischen Beiträgen. Bevor an diesem Tag "die erste Unterrichtsstunde" beginnt, durchschreiten die neuen SchülerInnen ein von den Eltern geschmücktes Tor, das symbolisch den Einstieg in das neue Schulleben darstellt. Die Beköstigung der Gäste liegt in den Händen der Eltern. Die Organisation dieser Einschulungsfeier wird dann "als Staffel" an die "nächste Generation" weitergegeben.
- Autorenlesungen: Im Herbst zur Zeit der Kinderbuchmesse "Kibum", die alle Klassen unserer Schule besuchen, vermitteln wir den jeweils 3. Klassen eine Autorenlesung.
- Weihnachtsmärchen: Sofern uns das Theaterstück zusagt, geht unsere Schule im Dezember (zu Fuß) in das Oldenburger Staatstheater und besucht das traditionelle "Weihnachtsmärchen".
- Soziale Aktionen: Sie begleiten die Vorweihnachtszeit. Zum einen unterstützen wir regelmäßig die Oldenburger Tafel. Unser Schülerrat überbringt die gespendeten Sachen. Zum anderen setzen wir uns für überregionale Aktionen ein, wie z.B. in jüngster Zeit für die "Rumänienhilfe" oder für Projekte in "Sierra Leone".
- Vorweihnachtszeit: Alle Klassen versammeln sich jeweils am Montagmorgen nach den Sonntagen im Advent in der Aula vor einem riesigen geschmückten Weihnachtsbaum zum gemeinsamen Adventssingen. Die abschließende Weihnachtsfeier am letzten Schultag wird von einem "kleinen Elternorchester" ( neue Mitglieder sind stets willkommen) begleitet.
- Eislaufzeit: Im Januar machen sich die 3. und 4. Klassen auf den Weg nach Bremen zum Schlittschuhlaufen, gesponsert durch unseren Förderverein.
- Schulfeste: Im Mai findet im Wechsel unser Schulfest als "Spielfest" bzw. als "Pflanzenbasar" statt. Das Fest beginnt mit dem Auftritt des Schulchores, einem gemeinsamen Singen von Frühlingsliedern und dem Schullied "Unsere Schule hat keine Segel". Oft präsentiert die Einrad-AG ihre Kunststücke. Stets werden wir bei der Durchführung unserer Schulfeste von den Eltern tatkräftig unterstützt. Der Erlös des Festes geht an den Förderverein.
- Brunnenlauf und Turniere: Unsere Schule nimmt stets am Everstener Brunnenlauf teil. Oft konnten wir bereits den "Polkal für die Schule mit den meisten Läuferinnen und Läufern" gewinnen. Regelmäßig nehmen unsere Mädchen und Jungen an Fußball- und Basketballturnieren teil.
- Klassenübergreifender "Stammtisch": Zum Abschluss des Schuljahres veranstalten alle Klassen einen kurzen Elternabend von 20.00 bis 20.30 Uhr. Gleichzeitig werden die Eltern der künftigen 1. Klassen während dieser Zeit zu einem Informationsabend eingeladen. Anschließend öffnen sich die Klassentüren und alle kommen bei "Sekt und Selters" und Fingerfood zu einem gemütlichen Ausklang in der Aula zusammen. So lernt man sich besser kennen.
- Verabschiedung der 4. Klassen: Am letzten Schultag gestalten die Schülerinnen und Schüler die Feier zur Verabschiedung der 4. Klassen. Alle bereiten dazu kleine Beiträge vor. Die Theater AG führt ihr Stück auf. Regelmäßig fließen auf dieser Feier Tränen, denn der Abschied fällt vielen nach vier Grundschuljahren schwer. Aber schnell sind die Tränen getrocknet, wenn zum Schluss gemeinsam das traditionelle Lied " Wir machen Ferien und haben eine wohlverdiente Pause" angestimmt wird.
- .... und dann beginnt alles wieder von vorn....
Nicht nur Rituale, sondern auch auch das Einhalten von Absprachen sind Voraussetzungen für ein angenehmes Schulklima:
- Absentismus (Schulversäumnisse): Bei Krankheit haben die Erziehungsberechtigten grundsätzlich sofort telefonisch oder schriftlich (auch per E-mail) die Schule zu informieren. Wurde im Fall des Fehlens ein Kind lediglich mündlich entschuldigt, ist dennoch eine schriftliche Entschuldigung abzugeben. Liegt nach drei Tagen noch keine mündliche oder schriftliche Entschuldigung vor, informiert die Klassenleitung die Schulleitung und es werden Nachforschungen angestellt. Eine ärztliche Bescheinigung ist nur erforderlich, wenn ein begründeter Verdacht auf eine Schulpflichtverletzung vorliegt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
- Beurlaubung: Eine Beurlaubung von Kindern bedarf eines rechtzeitigen, begründeten Antrags seitens der Erziehungsberechtigten. Der Antrag und evtl. die Genehmigung werden der Schülerakte beigefügt. Über Beurlaubungen bis zu drei Schultagen im lfd. Schulbetrieb befindet die Klassenlehrkraft. Darüber hinaus und in Verbindung mit Ferienbeginn oder -ende entscheidet die Schulleitung.
- Parken im Schulbereich: Das Parken im Wendebereich (Feststraße) und auf dem Lehrerparkplatz ist nicht erlaubt. Kinder dürfen nicht den Lehrerparkplatz überqueren, da sie dort beim Einparken leicht übersehen werden können.
- Der Weg in die Schule: Wir bitten alle Eltern die Kinder nur bis zum Schulhof zu begleiten und dort auch nach Schulende zu warten. Die Kinder können selbstständig das Schulgebäude betreten bzw. verlassen. Dies ist für die weitere Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung, denn hier beginnt ihr "eigener Arbeitsbereich". Dadurch werden das Selbstwertgefühl und das Selbstvertrauen der Kinder gestärkt. Bei wichtigen morgendlichen Anliegen können Eltern natürlich in die Schule kommen. Es sollte aber bedacht werden, dass Lehrkräfte in der Regel vor dem Unterricht keine Zeit zu einem Gespräch haben, da sich Unterrichtsverpflichtungen anschließen.
- Einrad fahren: Es freut uns alle zu sehen, mit welch einer Geschicklichkeit und Begeisterung viele Kinder unserer Schule Einrad fahren. Bisher sind Stürze mit den Einrädern glimpflich verlaufen. Damit dies weiterhin so bleibt, sollten Kinder beim Fahren mit dem Einrad einen Kopfschutz (Helm) tragen. Zum Schutz der Hände, Ellenbogen und Knie sind Schutzkleidungen anzulegen. Für diese Schutzbestimmungen haben die Eltern Sorge zu tragen. Alle Unfälle auf dem Schulgelände sind grundsätzlich durch den GUV (Gemeinde-Unfallversicherungsverband) versichert.
- Schulordnung: Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Kinder und Erwachsene fast täglich viel Zeit miteinander verbringen. Damit sich alle wohl fühlen und in Ruhe erfolgreich lernen können, muss sich jeder an Regeln des Zusammenlebens halten:
- Ich möchte mich in der Schule wohl fühlen und freundlich behandelt werden. Also verhalte ich mich auch freundlich und rücksichtsvoll anderen gegenüber.
- Ich möchte ungestört lernen. Also komme ich auch pünktlich zum Unterricht und mache im Klassenraum, auf den Fluren und in der Pausenhalle keinen Lärm.
- Ich möchte, dass mein Eigentum geachtet wird. Also schütze ich auch fremdes Eigentum, z.B. die geliehenen Schulbücher, Spielsachen, die Kleidung und die Schuhe meiner Mitschülerinnen und Mitschüler. Ich halte Ordnung an der Garderobe und im Klassenraum.
- Auf dem Schulhof schieben alle das Fahrrad. Meine Eltern und ich benutzen nicht den Weg über den Lehrerparkplatz. Das Betreten und Überqueren des Lehrerparkplatzes ist verboten.
- Während der Schulzeit verlasse ich nicht das Schulgebäude.
- Ich möchte saubere Toiletten vorfinden. Also sorge ich dafür, dass die Toiletten und Waschbecken sauber bleiben. Ich möchte auf der Toilette nicht von anderen gestört werden.
- Ich helfe an der Schule Müll zu vermeiden und Wasser, Strom und Heizungskosten zu sparen. Also gehe ich z.B. sorgfältig und sparsam mit Papier um, lasse den Wasserhahn nicht unnötig laufen, lasse das Licht nicht unnötig brennen und sorge dafür, dass Fenster und Außentüren bei Kälte nicht göffnet bleiben.
- Ich möchte in Ruhe und ohne Angst in den Pausen spielen. Also ärgere, störe und gefährde auch ich keine Mitschülerinnen und Mitschüler und mache auch anderen auf den Spielgeräten Platz.
- Ich darf niemanden verletzen, auch nicht mit Worten. Ich bringe keine Gegenstände mit, die andere gefährden können. Wenn ich Hilfe benötige, wende ich mich sofort an einen Erwachsenen.
Habe ich mich nicht an die Schulordnung gehalten, muss ich mein Verhalten überdenken. Wenn ich mich nicht an die Regeln halte, hat das für mich Folgen, z.B.:
- Spiel- oder Pausenverbot; Wiedergutmachung wie Schulhof- oder Toilettendienst
- habe ich Menschen verletzt oder beleidigt, muss ich mich mit Worten oder einem Brief entschuldigen
- Dinge, die ich weggenommen oder zerstört habe, muss ich ersetzen
- im Klassenbuch wird aufgeschrieben, welche Regeln ich übertreten habe, das hat auch Folgen für mein Zeugnis
- wenn ich etwas Schlimmes gemacht habe, kann auch sein, dass meine Eltern angerufen werden, mich abholen müssen und ich auch einige Tage zu Hause bleiben muss
Diese Regeln sind an unserer Schule so wichtig, dass ich sie mit meinen Eltern zusammen bespreche und gemeinsam unterschreibe. Damit zeigen meine Eltern, dass sie die Regeln für mich anerkennen und auch sie wünschen, dass ich mich daran halte.
Schulausfall bei extremer Witterung
Extreme Witterungsverhältnisse (wie z.B. Straßenglätte, Schneeverwehungen, Sturm, Gewitter ) können zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen können, weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler hat oberste Priorität.
Achten Sie bitte an solchen Tagen extremer Wetterlage auf die aktuellen Rundfunkdurchsagen bzw. auf die Internetseite der Stadt Oldenburg, ob alle Schülerinnen und Schüler erst zur 3. Stunde ( neu!! ) in der Schule erscheinen müssen. Erfolgt eindeutig die Meldung eines Unterrichtsausfalles an allgemein bildenden Schulen der Stadt Oldenburg, lassen Sie Ihr Kind bitte möglichst bis zur 3. Stunde zu Hause.
Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann den gesamten Vormittag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet wurde.
Bei verspätetem Schulbeginn findet vor der 3. Stunde kein Unterricht statt, aber die Schulen sind natürlich dennoch geöffnet und gewährleisten eine Betreuung der anwesenden Schülerinnen und Schüler.
Einschulungstermin im Schuljahr 2012/13
Der Beginn der Sommerferien 2012 für Niedersachsen wurde in diesem Jahr von Donnerstag (26.07.2012) auf Montag (23.07.2012) vorgezogen, um den Reiseverkehr zu entzerren. Das Ende der Sommerferien ist daher Freitag, der 31.08.2012.
Die Einschulung an Grundschulen kann von Samstag, den 1.09.2012 bis Mittwoch, den 5.09.2012 erfolgen.
Die Grundschulen können allerdings einen begründeten Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde stellen, um die Einschulung ausnahmsweise am Samstag, dem 8.09.2012 stattfinden zu lassen.
Der Antrag, so schreibt der Erlass vom 20.05.2012 weiter vor, kann nur vom Schulvorstand der Schule gestellt werden.
Der Schulvorstand unserer Schule hat nun auf seiner letzten Sitzung am 12. März beschlossen, die Einschulung am 5. September und die Einschulungsfeier des 1. Schuljahrgangs im Schuljahr 2012/13 am Samstag, dem 8. September 2012 durchzuführen.
Begründung der Entscheidung für den Tag der Einschulungsfeier:
Wir werden die Kinder gem. Erlass am Mittwoch, dem 5. September einschulen, um einzelnen Eltern entgegenzukommen, die bisher keine Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder gefunden haben. Wir werden diese Kinder zwar aufnehmen, aber noch nicht mit Lehrgängen bzw. wichtigen schulischen Vorhaben beginnen. Somit ergeben sich natürlich auch keine Nachteile für die Kinder, die zum ersten Mal am 8. September zu uns in die Schule kommen und dann im Anschluss an die Einschulungsfeier ihre erste Unterrichtsstunde erhalten. Dies ist eine schöne Tradition, die weiter gepflegt werden sollte.
- Der Tag der Einschulung hat sich zunehmend zu einem festlichen Ereignis, zu einem Familienfest von großer Bedeutung entwickelt. Paten, Großeltern und Freunde der Familien reisen nicht selten von fern an. Dies spricht dafür, den Einschulungstag generell auf einen arbeitsfreien Tag, einen Samstag zu legen.
- Eltern, die bereits auch schon schulpflichtige Kinder haben, könnten sich in der letzten Ferienwoche noch im Urlaub befinden. Dies spricht gegen den Vorschlag des Oldenburger Oberbürgermeisters, Herrn Prof. Dr. Schwandner, die Einschulung bereits am Samstag, dem 1. September durchzuführen. Diesem Vorschlag stehen aber auch pädagogische Einwände entgegen.
- Der Tag der Einschulung ist ebenso für die Schülerinnen und Schüler, die bereits die Schule besuchen, von großer Bedeutung, da sie ihre künftigen Mitschülerinnen und Schüler mit einem festlichen Programm begrüßen möchten. Dies gehört zu unserer Schulkultur. Ein Programm bedarf einer Vorbereitung. Daher beginnen sofort zu Beginn der Schulzeit nach den Sommerferien die Proben, die nur unmittelbar vor der Einschulung sinnvoll sind und nicht bereits sechs Wochen vorher. Außerdem wird die Schule in den Tagen vor der Einschulung von allen festlich geschmückt.